Kosten

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der aktuelle Stundensatz für eine Einzeltherapie à 50 Minuten beträgt 100,56€. Weitere Leistungen wie Diagnostik, Anamneseerhebung, Berichterstellung, konsiliarische Erörterung mit dem mitbehandelnden Arzt, Schreibgebühr und Bescheinigungen können bei Bedarf hinzukommen. Die Kosten für Paar- und Familientherapien werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.

Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkassen

In meiner Praxis übernehmen die gesetzliche Krankenkassen, bei nachgewiesener Notwendigkeit, die Gesamtkosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung.

Eine sehr hilfreiche Broschüre zum Kostenerstattungsverfahren bietet die Bundespsychotherapeutenkammer an.

Privatpatienten und Beamtenhilfe

Als Privatversicherter werden ihnen die Behandlungskosten je nach ihrem individuellen Vertrag entweder zu 100% oder Anteilig von Ihrer Kasse oder Beihilfe erstattet.
Bei einer ärztlich indizierten Psychotherapie übernehmen die Privatkassen die Kosten nach Antragstellung und Bewilligung des Antrags durch den Gutachter. Der Antrag wird anhand der fünf probatorischen Sitzungen erstellt und durch einen Konsiliarbericht (Haus- oder Facharzt) ergänzt. Einige Kassen haben ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, das ohne Formalitäten bewilligt wird. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Entscheidend ist, ob Psychotherapie als Versicherungsleistung in Ihren Versicherungsvertrag aufgenommen wurde. Die Abrechnung erfolgt von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, die konkreten Bedingungen Ihrer Krankenkasse in Erfahrung zu bringen.

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie dann, wenn die zu behandelnde psychische Erkrankung in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn durch einen Unfall am Arbeitsplatz ein psychisches Trauma resultiert, das behandelt werden muss. Erkundigen Sie sich bitte in einem solchen Fall bei der für Sie zuständigen Berufs-genossenschaft nach den vorhandenen Bestimmungen, wenn Sie eine Psychotherapie wahrnehmen wollen.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten als Selbstzahler übernehmen,  spielen Antragsformalitäten und eine begrenzte Stundenanzahl für Sie keine Rolle. Für eine selbst getragene Psychotherapie entstehen Ihnen Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Gebührenhöhe liegt bei 100,55 Euro pro Sitzung (50 min).